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Von Elektromobilitisten für Elektromobilitisten.

Wähle aus 3 Optionen:

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Die bewährte Wahl.
Unser altbekannter Favorit. Du erhältst wenige Wochen nach der Zertifizierung des Umweltbundesamtes deine THG-Prämie. Der Deal: Etwas Wartezeit, höhere THG-Prämie.
80
Prämie pro Jahr
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PKW (Klasse M1)
Auszahlung
im Mai bis Juni

Garantierte Auszahlungen. Transparente Kommunikation. Faire Quoten.

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Zu unseren Kunden & Partnern gehören Zehntausende Elektromobilisten, bekannte Persönlichkeiten und tolle Unternehmen! Sei auch Du dabei!

Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Zwei einfache Schritte bis zur Auszahlung.

Wir kümmern uns um den Rest.

Step Icon

1. Antrag starten

Gebe Deine persönlichen Daten ein und starte den THG-Antrag.

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2. Fahrzeugschein hochladen

Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I abfotografieren und hochladen.

TIPPS ZUM UPLOAD
Prozessbild Step3

Bestätigung Umweltbundesamt

  • Nach der Bestätigung Deines THG-Antrags, melden wir uns mit allen Auszahlungsdetails bei Dir.

Was passiert bei uns im Hintergrund?

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3. Wir prüfen Deine persönlichen Daten und Deine hochgeladenen Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

(max. 5 Werktage)

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4. Wir reichen monatlich, nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, die gesammelten THG-Quoten beim Umweltbundesamt ein.

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5. Wir warten auf die Zertifizierung Deines E-Fahrzeugs durch das Umweltbundesamt.

(Aktuell: ca. 8-12 Wochen)

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6. Das Umweltbundesamt bestätigt Deine THG-Quote und wir melden uns bei Dir mit den Details zur Auszahlung.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote aus Ladestrom ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die Quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25% steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

Kundenberaterin

Kontakt Emailinfo@carbonify.de