Mythos: Sind E-Autos teurer als Verbrenner?

19.11.2023 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

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Mythos: E-Auto Teurer als Verbrenner

Man hört immer wieder folgendes Argument: E-Autos sind mir zu teuer, da kaufe ich mir lieber einen Verbrenner.” Die Elektromobilität erfreut sich wachsender Beliebtheit, doch es gilt noch Herausforderungen zu bewältigen. Ist der Kostenfaktor eine der Herausforderungen?

E-Autos sind teurer: Wahrnehmung oder Fakt?

Tatsächlich liegt der Anschaffungspreis eines E-Autos in der Regel über dem eines vergleichbaren Verbrenners. Das lässt sich vor allem mit der kostenintensiven Batterieherstellung erklären. Wenngleich der Kaufpreis dadurch zurzeit noch stark in die Höhe getrieben wird, zeichnet sich dennoch ein klarer Trend in Richtung sinkender Batteriepreise ab.

Auch der Gebrauchtwagenmarkt ist derzeit noch in der Entwicklung. Grundsätzlich wurden die meisten E-Autos in den letzten Jahren als Neuwagen erworben und befinden sich derzeit in der Nutzung. Auf einen vielfältigen Gebrauchtwagenmarkt kann die E-Mobilität also erst in ein paar Jahren verfügen.

Die Anschaffungskosten sind also im Augenblick noch merklich höher als bei einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, doch viele Parteien haben ein Interesse an der Durchsetzung nachhaltiger Mobilität. Hersteller bieten oft großzügige Rabatte und es gibt immer wieder lukrative Fördermöglichkeiten.

Förderung senkt die Anschaffungskosten

Die Förderung im Rahmen des Umweltbonus wurde zwar gesenkt, dennoch gibt es auch 2023 immer noch Förderungen und Beteiligungen beim Kauf eines neuen E-Fahrzeugs.

Seit dem 1. Januar 2022 kann zudem für jedes neu zugelassene Elektrofahrzeug eine THG-Prämie beantragt werden. So profitiert der Elektroautofahrer von einem jährlich ausgezahlten zweistelligen Geldbetrag, indem er seine CO₂-Einsparung über einen THG-Quoten-Vermittler wie carbonify verkauft – der Halter kann mit seinem E-Auto sozusagen ein kleines passives Einkommen generieren.

Laufende Kosten unterscheiden sich

Neben den Anschaffungskosten, die durchaus aktuell noch etwas höher sind im Gegensatz zum Verbrenner, kann im Bereich laufender Kosten gespart werden. Einige Länder oder Kommunen bieten kostenfreies Parken oder Fahren auf der Busspur für E-Autos an, da die E-Mobilität so gefördert werden kann.

Außerdem sind Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. So lässt sich trotz des vergleichsweise hohen Kaufpreises bereits eine Menge Geld einsparen.

Wartungskosten

In puncto Wartungskosten sind Elektroautos jedem Verbrenner meilenweit überlegen. In einem Verbrennungsmotor sind über 1000 bewegliche Teile verbaut, in einem Elektromotor nur ein Bruchteil davon – somit fällt die Anzahl verschleiß-intensiver Teile wesentlich geringer aus.

Ein teurer Getriebeschaden ist beim E-Auto deutlich unwahrscheinlicher als bei einem herkömmlichen Verbrenner und auch eine Abgasanlage, Zahnriemen & Co. sucht man vergeblich. Selbst die Bremsbelege muss man deutlich seltener tauschen, da sie durch die Rekuperation geschont werden.

Dementsprechend günstig kommt man als Elektroautofahrer bei der Hauptuntersuchung davon.

Stromkosten: Ist Laden oder Tanken günstiger?

Kommen wir zu den Stromkosten – die wichtigste und zugleich individuellste Variable in dieser Rechnung. Hier lassen sich keine verallgemeinerbaren Aussagen treffen, denn die Kosten für den Ladestrom hängen vom Fahrprofil, von der Wohnsituation sowie vielen weiteren Faktoren ab.

Am günstigsten ist es, wenn man zu Hause den selbsterzeugten Solarstrom laden kann. Aber selbst, wenn man nicht das Privileg einer heimischen Wallbox hat, muss das nicht bedeuten, dass das Tanken eines vergleichbaren Verbrenners automatisch günstiger ist.

Mittlerweile drängen viele neue Ladestromanbieter auf den Markt, die sich preislich gegenseitig unterbieten wollen, um möglichst viele Kunden zu generieren. Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Tarife der lokalen Stadtwerke zu werfen – häufig lassen sich dort recht günstige Konditionen finden.

Wenn die öffentliche Ladeinfrastruktur am Wohnort im Augenblick noch lückenhaft ist, besteht vielleicht die Möglichkeit, am Arbeitsplatz zu laden. Die Ladestrompreise in Mitarbeiterparkhäusern sind in der Regel vergleichsweise niedrig und viele mittelständische Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt sogar noch kostenlos laden.

Wer macht das Rennen: Ist der Verbrenner oder das E-Auto teurer?

Untersuchungen zu den sog. Total Cost of Ownership, also den Gesamtkosten, die ein Halter mit einem Fahrzeug über die gesamte Nutzungszeit hat, ergaben folgendes: Ein E-Auto liegt zwar in der ersten Zeit hinten, fährt aber nach einiger Zeit seine Mehrkosten durch die niedrigeren laufenden Kosten wieder ein.

Die Frage, ob das E-Auto nun teurer ist, lässt sich nicht abschließend beantworten, da dies von vielen individuellen Faktoren abhängt. Fakt ist jedoch: Trotz des höheren Kaufpreises machen die diversen Förderungen und niedrigeren laufenden Kosten das E-Auto auch finanziell gesehen attraktiver, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Die pauschale Aussage, Elektroautos seien grundsätzlich teurer als Verbrenner, ist daher nicht zutreffend.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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