Öffentlicher Ladepunkt und THG-Quote: Was gibt es bei der Registrierung zu beachten?

19.07.2023 · Ladeinfrastruktur

Von Alischa Knüttel

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Ohne Ladeinfrastruktur kann kein funktionierendes Konzept von E-Mobilität entstehen. Wir bei carbonify sind der Meinung, dass wann immer es möglich ist, ein Ladepunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte. Dies fördert den Wandel zur nachhaltigen Mobilität und bringt dem Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur zudem Zusatzerlöse ein.

Diese Erlöse ergeben sich einmal durch den Absatz von Strom und darüber hinaus durch die THG-Prämie. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die zum Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur nötig sind, werden in diesem Artikel thematisiert.

Welche Voraussetzungen gibt es, um die Prämie für einen öffentlichen Ladepunkt zu erhalten?

Um die eigenen Ladesäulen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Damit man mit seinen Ladepunkten Zusatzerlöse über die THG-Quote generiert, muss diese öffentlich bei der Bundesnetzagentur registriert sein.

Ein öffentlicher Ladepunkt ermöglicht, dass er von allen E-Mobilisten zum Aufladen ihres Fahrzeuges genutzt werden kann. Der Strom, der dann fließt, wird natürlich bezahlt und zusätzlich im Rahmen der Quote pro verladener kWh belohnt.

Als Grundlage müssen die Regelungen der Ladesäulenverordnung erfüllt und der Ladepunkt öffentlich ersichtlich bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Darauf aufbauend gilt Folgendes zu beachten:

1. Barrierefreiheit

Öffentliche Ladepunkte müssen für alle E-Mobilisten frei zugänglich sein. Daher gilt es, dies bei der Wahl des Standortes und die angegebenen technischen Mindestanforderungen zu berücksichtigen. In einer Klarstellung vom August 2022 äußerte sich das Umweltbundesamt, was mit einer „öffentlichen Zugänglichkeit“ gemeint ist.

Eine Ladesäule oder Wallbox, welche z. B. in einer Garage oder in einem Carport steht und nur einen Bruchteil des Tages zugänglich ist, zählt nicht darunter. Besonders, wenn es sich dabei um natürliche Personen handelt. Ein öffentlicher Ladepunkt sollte mit einem E-Auto gut befahren werden können. Geeignet sind dafür z. B. öffentliche Parkplätze bzw. Parkhäuser oder frei zugängliche Orte auf dem Firmengelände.

2. Eichrechtliche Vorgänge

Der Ladepunkt muss eine Nachweis- und Dokumentationsfunktion haben, die es ermöglicht, alle Strommengen genau zu erfassen. Dies wird beim Einreichen der Strommengen für die Quote und auch für die Bezahlung der Strommengen durch die E-Mobilisten benötigt.

3. Abrechnung

E-Mobilisten sollten an dem öffentlichen Ladepunkt eine transparente und einfache Zahlung erfahren. Dies kann z. B. über eine App oder einen QR-Code an der Ladesäule erfolgen. Apps benötigen in der Regel viel Aufwand. In jedem Fall sollten unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten geboten werden. Das kann die Häufigkeit der Nutzung des Ladepunktes erhöhen.

4. Ladepunktinformationen

Die Informationspflicht bzgl. Standort, Ladeleistung, Steckertyp sowie die Verfügbarkeit sind zu beachten. Weitere Details und Informationen gibt es hier im Kurzleitfaden der Bundesnetzagentur.

Ablauf der Registrierung von Ladeinfrastruktur

Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir, wie das funktionieren kann.

1. Kontaktaufnahme bei den zuständigen Behörden

Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles seine Richtigkeit hat, kann man sich Informationen bei Verkehrsämtern, Energieversorgungsunternehmen oder Umweltbehörden holen, bevor man sich mit einem Antrag auf öffentliche Registrierung des Ladepunktes an die Bundesnetzagentur wendet.

2. Einreichung der Unterlagen

Die Anträge und Unterlagen müssen digital bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Beachtet dabei auch die genauen Informationen über den Standort und die technischen Daten der Ladesäule.

3. Prüfung und Genehmigung

Die Bundesnetzagentur prüft den Antrag und bei Genehmigung kann man den öffentlichen Ladepunkt als solchen betreiben. Es gibt stetig mehr öffentliche Ladeinfrastruktur. Im April 2023 stehen rund 88.000 öffentlich registrierte Ladepunkte für E-Mobilisten zur Verfügung.

Anzahl öffentlicher Ladpunkte bis April 2023

Im Rahmen der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für die öffentliche Nutzung werden verschiedene Einmal-Kosten, regelmäßige Kosten sowie variable Kosten einhergehen. Dem gegenüber stehen neben Fördergeldern, insbesondere Einnahmen durch den Absatz von Ladestrom, sowie der Quote. Letzteres macht einen relevanten Teil der Gesamteinnahmen aus.

Bezahlung der E-Mobilisten für Strommengen

Wenn E-Mobilisten ihr Auto aufladen, zahlen sie dem Besitzer der Ladesäule den Betrag dafür. Ähnlich wie bei einer Kraftstoff-Tankstelle. Laut Auto Motor und Sport liegen die durchschnittlichen Ladestrompreise im April 2022 in Deutschland bei 42 Cent pro kWh für AC-Ladestrom (Normalladepunkte) und bei 52 Cent pro kWh für DC-Ladestrom (Schnellladepunkte).

THG-Quote für Strommengen

Mit den dokumentierten Strommengen, die sich über das Jahr summieren, kann man jährlich die Quote für öffentliche Ladeinfrastruktur anmelden. Es lohnt sich.

Im Rahmen der Quote kann man bis zu 20 Cent pro kWh erhalten. Für öffentliche Ladepunktbetreiber ab 250.000 kWh pro Jahr, bietet carbonify Business Solutions zudem maßgeschneiderte Lösungen an.

Dabei unterstützt auch der Verordnungsentwurf bei der Quote, der mit einigen Neuerungen öffentlicher Ladepunkte mit direktem Anschluss an erneuerbaren Energien Anlagen noch vorteilhafter gestaltet. Wenn eine erneuerbare Energien-Anlage über denselben Netzverknüpfungspunkt wie der Ladepunkt verbunden ist und somit sauberer Strom verladen wird, hat man im Rahmen der Quote Anrecht auf einen weiteren Bonus.

Öffentliche Ladeinfrastruktur lohnt sich

Auch, wenn es Aufwendungen gibt, die sich durch Fördergelder und den darauf folgenden Einnahmen gering halten, lohnt sich den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Je mehr kWh über die Ladesäule vertrankt werden, desto größer werden die Einnahmen, die sich generieren lassen.

Sie haben bereits öffentliche Ladeinfrastruktur oder eine E-Firmenflotte? Wir haben die Lösung für Sie! Sie können die ganzheitliche Abwicklung Ihrer Quote vornehmen sowie Ihre Firmenflotte und öffentliche Ladepunkte vermarkten. Erfahren Sie hier mehr und vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Experten!




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Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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