Die wichtigsten Behörden bei der THG-Quote: Umweltbundesamt und Hauptzollamt

16.08.2023 · THG-Quote

Von Alischa Knüttel

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Die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) legt den Rahmen fest, in dem erneuerbare Energien gefördert werden sollen.

Das Hauptziel dieser Richtlinie ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen gemäß verschiedenen Klimaschutzvereinbarungen. Die zuständigen deutschen Behörden sind das Umweltbundesamt und Hauptzollamt.

Umweltbundesamt – Prüfung und Bescheinigung des Antrags

Das Umweltbundesamt (UBA) hat bei der THG-Quote eine Schlüsselrolle: Das UBA prüft eingehende Anträge und stellt im Falle einer positiven Bewertung die für die THG-Prämie notwendige Bescheinigung aus.

Der Ladepunktbetreiber sowie eine von ihm bestimmter Dritter, wie zum Beispiel ein Dienstleister wie carbonify, sind berechtigt, dem UBA die Strommengen mitzuteilen und die Beantragung einer Bescheinigung zu initiieren. Im Falle des nicht-öffentlichen Ladens gilt die Person als Ladepunktbetreiber, auf die das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist.

Sofern eine Registrierung bei carbonify vollständig abgeschlossen ist und alle Daten vorliegen, wird anschließend carbonify ein Antrag an das Umweltbundesamt als zuständige Behörde für die Treibhausgasminderungsquote übermitteln.

Dann findet eine Sichtung und Prüfung der übermittelten Daten statt, die je nach Antragsaufkommen in der Regel bis zu 12 Wochen lang dauern. Um die Prüfung zu erleichtern, gibt es sieben Daten, die man immer angeben muss:

  • Name des Inhabers der Zulassungsbescheinigung
  • Datum der Zulassung
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Antriebsart (Elektro)
  • Fahrzeugklasse
  • Datum der Vereinbarung in Textform
  • Anrechenbare Strommenge

Nach erfolgreicher Prüfung wird die für die Prämie notwendige Bescheinigung ausgestellt und an carbonify übermittelt, sodass das Zertifikat anschließend auf dem Markt veräußert werden kann oder an einen bereits bestimmten Abnehmer übermittelt wird.

Wusstet ihr, dass eine weitere Hauptaufgabe der größten Umweltbehörde Europas darin besteht, die deutsche Bundesregierung wissenschaftlich zu unterstützen?

Das UBA leistet dabei nicht nur Unterstützung für das Umweltministerium, sondern auch für andere Ministerien wie das Ministerium für Bildung und Forschung, das Gesundheitsministerium, das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Hauptzollamt: Quotenübertragung zur Erfüllung der Quote

Auf Basis der vom Umweltbundesamt ausgestellten Bescheinigungen schließen Verkäufer und quotenverpflichtete Käufer der Quote einen Quotenhandelsvertrag. Der Vertrag muss dem Hauptzollamt bis spätestens zum 15. April eines Folgejahres vorliegen. Zuständig für die Berechnung und Überwachung der Quote ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mit Dienstsitz in Cottbus.

Die Biokraftstoffquotenstelle beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist zentrale Auskunftsstelle für Fragen zu Biokraftstoffen und zuständig für die bundesweite Überwachung und Abrechnung der Treibhausgasquote.

Die Anmeldung ist vom Verpflichteten in jedem Fall in Papierform einzureichen. Sofern Quotenverpflichtungen auf Dritte (Erfüllungsgehilfen wie z. B. carbonify) übertragen wurden, hat neben dem Quotenverpflichteten auch der Dritte bis zum 15. April des Folgejahres der Biokraftstoffquotenstelle ein Mehrstück des entsprechenden Vertrags vorzulegen.

Laut Hauptzollamt sind der Mitteilung die entsprechenden Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeit-Teilnachweise, die Nachweise über die Einhaltung der Kraftstoffqualität (DIN) und die für einige Erfüllungsoptionen erforderlichen Bescheinigungen des Umweltbundesamtes (UBA-Bescheinigungen) beizufügen.

Natürlich stehen wir bei carbonify auch zur Beratung von Unternehmen bereit. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.


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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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