E-Autos brennen häufiger als Verbrenner: Stimmt das wirklich?

21.08.2023 · Elektromobilität

Von Marc Cousins

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Elektroautos stehen medial immer wieder im Zusammenhang mit spontanen Bränden, unlöschbaren Feuern und erhöhter Gefahr, die von Batterien ausgehen solle. Doch wie viel Wahrheit steckt tatsächlich dahinter?

E-Autos brennen wirklich häufiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor?

DEVK Umfrage: Mit welcher Antriebsart geraten Autos am häufigsten in Brand? | Statista

35 % der Befragten gehen laut einer Statista Umfrage davon aus, dass E-Autos häufiger in Brand stehen als andere Antriebsarten. Allerdings gibt es auch 19 % in der Umfrage, die keine Angabe tätigen. Doch welche Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen, gibt es tatsächlich? Deshalb klären wir auf, was es mit der Brandgefahr bei E-Autos tatsächlich auf sich hat.

Gründe: Warum ein E-Auto brennen kann

Hier kann man in Sachen Brandursachen kaum von Autos mit Verbrennungsmotor unterscheiden. Technische Fehler, mangelhafte Verarbeitung, beschädigte Isolationen von Kabeln durch z. B. Mader, starke Beschädigungen bei Unfällen oder unzureichende Wartung können die Ursache von Autobränden sein.

Die meisten Ursachen können dabei jeder Antriebsart zugeordnet werden. Bei E-Autos kommt eine beschädigte Batterie als mögliche Brandursache hinzu. Dahingegen kann sich kein Treibstoff entzünden.

Ein defektes Ladekabel kann auch zu einem Fahrzeugbrand führen. Allerdings ist eine vorschriftsgemäß installierte Ladeinfrastruktur mit isolierten Kabeln ausgestattet und unterliegt einer regelmäßigen Wartung des Betreibers.

Eine spontane Selbstentzündung tritt jedoch äußert selten auf und es müssten massive Baufehler und Batterieschäden vorliegen. E-Autos sind eigensicher ausgelegt, sodass der Stromfluss direkt unterbrochen wird, falls die Sensorik einen Defekt erkennt. Speziell die Batterie ist extrem gesichert.

E-Autos brennen anders: Rettungskräfte vor Herausforderungen

Es finden für Rettungskräfte bundesweite Schulungen über Praktiken an Unfallstellen, bei denen E-Autos involviert sind, statt. Auch der deutsche Feuerwehrverband hat das Interesse, neue Löschtechniken zu etablieren, damit Rettungskräfte adäquat auf in Brand geratene Elektrofahrzeuge reagieren können.

Überwiegend brennen E-Autos wegen eines Unfalls. Die Feuerwehr benötigt bis zu 11.000 Liter Wasser, um die Batterie eines brennenden E-Autos zu kühlen. Zum Vergleich: Beim Verbrenner sind es ungefähr 2.000 Liter Wasser.

Es sind auch neue Technologien in der Entwicklung und teilweise schon im Einsatz. Ein Lösch-Container ist eine Metall-Box, in die das E-Auto eingeschlossen wird. Dadurch, dass sie mit Wasser gefüllt wird, kann der Akku schneller abkühlen.

Es geht auch günstiger und wassersparender: Die “Recover E-Bag” benötigt nur 2.000 Liter Wasser und kostet nur ein Bruchteil vom Lösch-Container.

Ersthelfer an der Unfallstelle: E-Auto steht nicht unter Strom

Durch die eigensicheren Systeme, die in jedem E-Auto verbaut sind, werden bei einem Unfall oder einer Panne alle Stromflüsse unterbrochen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man allerdings die Finger von den orangen Kabeln lassen, denn das sind die Hochvolt Kabel.

Erste Hilfe kann wie bei Verbrennern unter Beachtung der eigenen Sicherheit geleistet werden. Man braucht keine Angst vor Stromschlägen zu haben. Bei einer Panne kann der ADAC kontaktiert werden. Die Mitarbeiter von der Pannenhilfe kennen sich bestens aus.

Im Brandfall gilt aber: Nicht mit einem Handfeuerlöscher arbeiten! Rettungskräfte kontaktieren und an der Unfallstelle in sicherer Entfernung warten ist hier der richtige Weg.

Zwischen Einschätzung und Realität: Wie viele E-Autos brennen tatsächlich?

Laut der neuesten Statistik des Amts für Katastrophenschutz und Notfall in Norwegen sind es die Verbrenner, die häufiger brennen als E-Autos. Nämlich etwa 20-mal mehr! Und da Norwegen das Land mit der höchsten BEV-Dichte der EU ist, sollten wir diesen Zahlen genauer betrachten.

Bei E-Autos sind es gerade einmal 19, wohingegen es bei den Verbrennern schon 398 Fahrzeuge in 2023 sind. Auch im Vorjahr waren es 22 BEV gegenüber 703 Verbrennern. Eine doch recht klare Diskrepanz zu den Mythen, welche im Netz kursieren.

Was carbonify denkt: kaum Unterschiede und unbegründete Sorgen

In der Geschichte der Menschheit wurden neue Erfindungen und Technologien grundsätzlich zunächst mit Skepsis beäugt. So war es mit der Eisenbahn, der Dampfmaschine und auch kürzlich mit dem Smartphone.

Medial wird öfter von brennenden E-Autos berichtet, als von herkömmlichen Verbrennen, welche in Brand stehen, da das E-Auto als Innovation interessanter ist. Dementsprechend wirkt es so, als würden E-Autos öfter brennen, obwohl die Zahlen belegen, dass es nicht so ist – ganz im Gegenteil!

Es gibt keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge eine höhere Brandgefahr aufweisen. Sie unterliegen streng geprüften Standards und werden im Prüfstand vor Markteinführung umfassend auf die Probe gestellt. Auch wird jedes E-Auto nach Fertigstellung im Werk auf Mängel überprüft. In der Prozedur unterscheidet sich das E-Auto von Verbrenner nicht.

Zudem müssen sich Pannenhelfer, Rettungskräfte und Werkstätten an die Technologie anpassen, was ohnehin bei jeder technischen Entwicklung der Fall ist.

Allgemein kann man festhalten, dass Autobrände extrem selten sind. Sollte man doch Sorgen vor einem brennenden Auto haben, wäre der Griff zum E-Auto sogar die beste Wahl! E-Autos brennen entgegen dem Mythos einfach seltener als Verbrenner.

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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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