THG-Quote für E-Roller: Welche Modelle bekommen die jährliche Prämie?

25.03.2024 · THG-Quote

Von Melissa Hiltl

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Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Viele E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e (schneller als 45 km/h) sind für die THG-Prämie qualifiziert.
  • Es gibt keine THG-Quote für E-Roller bis 45 km/h und S-Pedelecs (E-Bikes).
  • Eine Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus.

Für welche E-Roller es die THG-Quote gibt, haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst!

Welche E-Roller die THG-Quote erhalten

Alle zulassungspflichtigen E-Zwei- und Dreiräder qualifizieren sich für die THG-Quote. Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind dadurch erkennbar, dass sie einen Fahrzeugschein haben, welcher auch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ heißt. Auf dieser Bescheinigung zur Fahrzeugzulassung ist die entsprechende Fahrzeugklasse vermerkt.

Zulassungsfreie E-Roller bekommen die THG-Prämie jedoch nicht. Unter zulassungsfreie E-Roller fallen u.a. jene wendigen Stadt-Flitzer, die auf 45 km/h gedrosselt sind. Diese E-Roller qualifizieren sich seit einer Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr für die Quote. Denn für die THG-Quote brauchen E-Roller einen eigenen Schätzwert für Emissionseinsparungen.

Falls zulassungsfreie E-Roller zukünftig einen eigenen Schätzwert für ihre Emissionseinsparung bekommen, ließe sich die Quote wieder beantragen. Bisher existiert ein solcher Schätzwert allerdings nicht und es ist auch nicht klar, ob es einen geben wird.

E-Zweiräder der Fahrzeugklassen L3e sowie L4e sind laut Gesetz zulassungspflichtig und qualifizieren sich deshalb als E-Roller für die THG-Quote. Nicht quotenberechtigt sind L3e-A1 und L3e-B sowie L4e-A1 und B. Nachfolgend eine Tabelle für besseres Verständnis:

E-Roller Tabelle Beitragsbild

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein. Das bedeutet, es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.
    → Es ist seit der Novelle vom 29.7.2023 zum 38. BImSchV nicht mehr möglich, zulassungsfreie E-Roller freiwillig anzumelden, um die THG-Quote zu beantragen.
  2. Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA). Das Dokument wird beim UBA eingereicht, um zu überprüfen, ob das E-Fahrzeug für die THG-Quote berechtigt ist. Die Kommunikation mit dem UBA kann über einen THG-Anbieter wie carbonify abgewickelt werden.
  3. THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.
  4. Durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel qualifiziert sich der E-Roller für die THG-Prämie, welche ein Mal pro Jahr ausgezahlt wird. Im darauffolgenden Jahr kann der Prozess wiederholt werden, sodass eine weitere Auszahlung erfolgt.

Gibt es Unterschiede beim Registrieren der THG-Quote für E-Roller?

Die Registrierung der THG-Quote für E-Roller entspricht bei carbonify der Registrierung für alle anderen Fahrzeugklassen. Der Prozess ist genau derselbe: Nachdem der Fahrzeugschein im Kundenportal hochgeladen wurde, erfolgt eine Überprüfung der Zulässigkeit als Elektrofahrzeug durch das Umweltbundesamt (UBA). Abseits vom Hochladen der Fahrzeugpapiere müssen sich Kunden nicht um den Prozess kümmern, sondern carbonify übernimmt alle weiteren Schritte und die Abwicklung der Quote je nach gewünschten Preismodell.

Wie viel THG-Prämie erhält man aktuell?

Bei der THG-Prämie für E-Roller gelten bei carbonify dieselben Quotenpreise wie für E-Autos (Fahrzeugklasse M1). Das bedeutet, für das Abrechnungsjahr 2024 bietet carbonify als Anbieter zur Abwicklung der THG-Quote je nach Preismodell zwischen 70 und 90 Euro plus 10 Euro Neukundenbonus:

  • Als Express-Prämie fällt die Auszahlung ein wenig geringer aus. Dafür überweist carbonify die Prämie innerhalb einer Woche nach Beantragung, ohne dass auf die Zertifizierung des UBA gewartet werden muss. Es werden garantiert 70 Euro für das Jahr 2024 ausgezahlt.
  • Bei der Klassik-Prämie gibt es für das Jahr 2024 80 Euro. Die Auszahlung erfolgt wenige Wochen nach der Zertifizierung des UBA.
  • Bei der Bonus-Prämie garantiert carbonify eine Mindestauszahlung von 90 Euro für das Jahr 2024. Die Auszahlung erfolgt hier im Dezember, da wir den optimalen Verkaufszeitpunkt abwarten. Steigen die Quotenkurse am Markt also im Jahresverlauf an, führt das zu einer höheren Auszahlung bei der Bonus-Prämie.

E-Roller: THG-Quote und weitere Vorteile, die Verbrenner nicht bieten können

Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern. Elektrische Zwei- und Dreiräder werden gerne für den Stadtverkehr angeschafft, wo die Strecken kurz und Parkplätze begrenzt sind. Für diesen engen urbanen Raum, eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu konventionellen Rollern. Da der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stetig vorangeht, gewinnen E-Roller sowie E-Motorräder weiter an Attraktivität als zukunftsträchtige Form der Mobilität. carbonify hat nachfolgend einige der Vorteile zusammengefasst:

  1. Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen, da sie keine Verbrennungsmotoren haben. Dies trägt zur Reduzierung der Luftverschmutzung und der Treibhausgasemissionen bei - ein wichtiger Aspekt in der Mobilitätswende.
  2. Niedrigere Betriebskosten: E-Motorräder haben im Vergleich zu konventionellen Motorrädern niedrigere Betriebskosten. Strom ist in der Regel günstiger als Benzin oder Diesel, und elektrische Motorräder erfordern weniger Wartung, da sie weniger bewegliche Teile haben sowie keine regelmäßigen Ölwechsel oder andere Verbrennungsmotorwartungen benötigen.
  3. Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar. Dies trägt durch Verringerung des Lärms zu einer nachhaltigen Mobilität in städtischen Gebieten bei und ermöglicht ein angenehmeres Fahrerlebnis.
  4. Vorbildfunktion: Da alle Anwesenden unter Lärm und Luftverschmutzung leiden, ist es gesellschaftlich gerne gesehen, auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
  5. Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können. Dies kann zu einem dynamischen Fahrerlebnis beitragen.
  6. Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei, welche begrenzt sind und deren Abbau umweltschädlich ist.
  7. Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden. Kombiniert mit PV-Anlagen auf dem Dach fährt der E-Roller dann 100 % klimaneutral. Bei einigen Modellen kann die Batterie unkompliziert aus dem Fahrzeug herausgenommen werden und dann in der Wohnung geladen werden.
  8. Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern. Genau wie bei E-Autos entfällt auf E-Roller mit Straßenzulassung die KfZ-Steuer. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht eine besondere Regelung für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge vor. Demnach entfällt nach § 3d KraftStG die Kfz-Steuer bis zum 31. Dezember 2030.

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Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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