Mobilitätswende und Verkehrswende - Was ist der Unterschied?

03.03.2024 · Energie- und Verkehrswende

Von Melissa Hiltl

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Wie verwirrend: manchmal heißt es Verkehrswende, dann wieder Mobilitätswende. Was ist der Unterschied und wie hängen die beiden Begriffe zusammen?

In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen der Verkehrswende und der Mobilitätswende, wie die beiden Handlungsfelder von nachhaltiger Mobilität zusammenhängen und wie die THG-Quote dazu beiträgt.

Unterschied von Mobilität und Verkehr

Mobilität” beschreibt alle Formen von Bewegung und ist ein Synonym für Fortbewegung. Dahingegen steht der Begriff “Verkehr” für die technische Umsetzung von Mobilität. Wie Menschen mobil sind, kann in vielerlei Weise sein: zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder Roller, per Skateboard, Rollerblades oder sogar mit dem Schiff.

Außerdem spielt sich Mobilität nicht nur im Verkehr ab, sondern ist ein komplexes System an verschiedenen Formen von Bewegung. Mobil zu sein bedeutet auch, eine Wahl zu haben, bzgl. dem Beruf, Wohnsitz oder der sozialen Stellung. Ebenso beschreibt Mobilität die Anpassungsfähigkeit, welche beim Umstieg auf alternative Verkehrsmittel sehr wichtig ist.

Mobilität und Verkehr sind also nicht gleichzusetzen. Genauso wenig sind die Verkehrswende und die Mobilitätswende gleichzusetzen. Der Begriff “Verkehrswende” beschreibt den Umstieg der Gesellschaft auf umweltfreundliche Mobilität. Darunter fällt zum Beispiel der Umstieg von einem Verbrenner auf ein E-Auto (Antriebswende) oder der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad (Mobilitätswende).

Die Verkehrswende hat als Grundziele den Dreiklang aus "vermeiden, verlagern, verbessern”, um eine bessere Organisation von Personen- und Güterverkehr zu erreichen. Das Vorbild für die Verkehrswende ist die Energiewende, also der systematische Umbau der Energiewirtschaft auf erneuerbare Energien.

Was ist die Mobilitätswende?

Als Teil der Verkehrswende setzt sich die Mobilitätswende mit dem Verkehrsverhalten von Menschen auseinander. Die Mobilitätswende untersucht zum einen die Verkehrsinfrastruktur und jene Fortbewegungsmittel, aus denen der Verkehr besteht. Daneben geht es zum anderen um die Rolle von Gesetzen, sozialen Gegebenheiten, gesellschaftlichen Wertvorstellungen ebenso wie persönliche Gewohnheiten, welche dafür sorgen, wie wir Menschen mobil sind.

Das Ziel der Mobilitätswende ist, das Mobilitätsverhalten zu ändern, um Verkehr zu vermeiden oder zu verlagern. Die Mobilitätswende soll den Verkehr so aus- und umbauen, dass Menschen sich mit anderen Formen von Mobilität beschäftigen.

Vermeiden lässt sich Verkehr vor allem durch besser angebundene Wege in Städten, eine Stärkung der lokalen Versorgung sowie Homeoffice für Pendelnde. Im Punkt Verlagern geht es darum, stärker auf gemeinschaftlich organisierten Verkehr zu setzen, also zum Beispiel Carsharing oder öffentlicher Nahverkehr. Auch geht es um eine Stärkung von anderen Formen von Mobilität, hier sind zum Beispiel der Fuß- und Radverkehr zu nennen.

Beispielsweise ist eine Maßnahme der Mobilitätswende, dass Fahrradwege besser ausgebaut werden und so nachhaltiges Pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit attraktiver wird. Gleichzeitig geht es um die Elektrifizierung und den Ausbau von öffentlichem Nahverkehr in die “Speckgürtel” von Städten, damit mehr Menschen verstärkt den ÖPNV nutzen, statt mit dem eigenen Auto zu fahren.

Vor allem zwei Zielinteressen prägen die Diskussion um die Mobilitätswende: Zum einen die Förderung einer Antriebswende im Zeichen einer "autogerechten Stadt”. Das bedeutet, dass die Elektrifizierung von Autos, Bussen und Nutzfahrzeugen voranschreitet. Zum anderen liegt der Fokus der Mobilitätswende auf einer urbanen Nachhaltigkeit, denn vor allem städtische Konzepte für nachhaltige Mobilität sind wegen dem engen Raum gefragt. Mit der Forderung einer urbanen Mobilitätswende geht die Umverteilung von Flächen sowie die verstärkte Förderung anderer Mobilitätsformen wie Radfahren oder Laufen einher.

Wie kann die Mobilitätswende weiter voranschreiten?

Um die notwendigen Veränderungsprozesse voranzutreiben, braucht es eine Kombination aus politischen Maßnahmen, Förderung und Begrenzung. Eine integrative Stadtentwicklung kombiniert eine innovative, kluge Infrastruktur mit ökologischem Städtebau und einem nachhaltigen Verkehrssystem.

Zur Mobilitätswende gehören deshalb auch Konzepte, die den öffentlichen Raum umstrukturieren und den Verkehr begrenzen. Es könnte beispielsweise mehr Platz für Begrünung und Freizeitaktivitäten geschaffen werden, indem Parkplätze entfernt werden. Ebenso kann der Verkehr durch Tempolimits beruhigt werden.

Am wichtigsten ist jedoch, dass die Konzepte von einer breiten Gesellschaft angenommen werden! Denn nicht alle wünschen sich dasselbe von der Mobilitätswende und die Nutzung des Autos ist für viele wichtig.

Deshalb bringt eine bedarfsgerechte Mobilitätswende den Umbau des Verkehrssystems hin zu nachhaltiger Mobilität mit sich. Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein wichtiger Aspekt der Mobilitätswende. Eines der Hauptziele ist die Dekarbonisierung des Verkehrs. Dafür braucht es finanzielle Förderungsmaßnahmen wie beispielsweise die jährlich ausgezahlte THG-Prämie für E-Fahrzeuge und Ladestrom.

Die THG-Quote und ihr Einfluss auf die Mobilitätswende

Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, braucht es Anreize zur Umstellung auf alternative Antriebsarten. Hier kommt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ins Spiel: Die Quote ist ein regulatorisches Instrument, das den Handel mit Emissionszertifikaten in Deutschland ermöglicht. Mithilfe der Quote wird eine finanzielle Umverteilung von der Mineralölindustrie in Richtung regenerative Energien und Elektromobilität erwirkt.

Das Hauptziel des THG-Quotenhandels besteht darin, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne dazu zu verpflichten, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Zur Senkung der Emissionen gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, darunter beispielsweise das Beimischen von Biokraftstoffen zu Diesel- und Ottokraftstoffen oder die Investition in E-Mobilität und Ladestrom.

Mehr E-Mobilität bei Flotten und öffentlichem Nahverkehr senkt die Luftverschmutzung und den Lärm, wodurch es gleichzeitig angenehmer und attraktiver wird, mit dem Fahrrad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Als positiver Nebeneffekt wird öffentliche Ladeinfrastruktur ausgebaut, welche E-Autofahrer auch nutzen können. Vor allem für Unternehmen und Kommunen, die auf nachhaltigen ÖPNV setzen, ist die Prämie eine hilfreiche Unterstützung, um E-Busse und E-Nutzfahrzeuge zu refinanzieren.

Technische Neuerungen und Elektromobilität allein können die benötigte Emissionsminderung im Verkehrssektor zwar nicht bewirken, aber sie können einen großen Beitrag dazu leisten!

carbonify setzt sich als Abwickler der THG-Quote dafür ein, E-Mobilität und Ladeinfrastruktur zu fördern und so die Verkehrswende voranzubringen. Für weitere Informationen und Beratung zur Umstellung auf E-Mobilität stehen wir gerne zur Verfügung.


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Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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