Ladeinfrastruktur in Deutschland: Förderung und Entwicklung

01.02.2024 · Ladeinfrastruktur

Von Melissa Hiltl

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Ladesäulen sind für den Betrieb von Elektrofahrzeugen unabdingbar. Daher spielt die Entwicklung von Ladeinfrastruktur eine zentrale Rolle für die Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr – und damit für die Mobilitätswende.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist ein flächendeckendes Netz von einer Million öffentlichen Ladepunkten in Deutschland bis 2030. Ein Ladepunkt entspricht dabei einem Anschluss für ein E-Auto.

Doch wie ist der aktuelle Stand? Welche Förderungen gibt es zum Ausbau von Ladeinfrastruktur?

Auf diese Fragen gehen wir im nachfolgenden Beitrag ein.

Aktueller Stand der Ladeinfrastruktur

Damit Elektromobilität praktikabel und zugänglich für alle ist, braucht es eine flächendeckende, bedarfsgerechte und einfach zu nutzende Ladeinfrastruktur.

Ein Ladepunkt bezeichnet einen Anschluss für ein Elektrofahrzeug. Eine Ladesäule oder Ladestation kann über mehrere Ladepunkte verfügen. Ladeinfrastruktur ist gegeben, wenn ein Netz aus mehreren Ladepunkten besteht, an dem E-Autofahrer an unterschiedlichen Orten ihr Fahrzeug laden können.

Laut Bundesnetzagentur waren 85.072 Normalladepunkte und 20.507 Schnellladepunkte zum 1. September 2023 in Betrieb. Das ergibt insgesamt ein Netz von über 100.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland. Trotzdem braucht es weiterhin die gezielte Entwicklung und Förderung von Ladeinfrastruktur, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Unter anderem auch, weil die Ladepunkte nach Bundesländern unterschiedlich stark ausgebaut sind, wie die nachfolgende Karte zeigt.

Ladepunkte nach Bundesländern - Beitragsbild

Quelle: Bundesnetzagentur.de, "Ladesäulenkarte".

Warum müssen Ladesäulen weiter gefördert werden?

Genauso wie Verbrenner ein flächendeckendes Netz an Tankstellen benötigen, braucht es für E-Mobilität eine ausreichende Infrastruktur an Ladesäulen. Nur so können (potenzielle) E-Mobilisten von der elektrischen Reichweitenangst wegkommen und der Anteil an Elektroautos auf deutschen Straßen weiter steigen.

Man unterscheidet zwischen privaten und (halb)öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Als „halböffentlich“ werden jene Ladepunkte bezeichnet, die über eine Zugangskontrolle verfügen. Das kann beispielsweise auf einem zahlungspflichtigen Parkplatz, einer Tiefgarage für Anwohner oder einem Betriebsgelände der Fall sein. Diese Ladepunkte sind somit nicht dir als Person zugeordnet, können aber auch nicht von jedermann genutzt werden. Als private Ladepunkte dienen in der Regel Wallboxen. Für ein flächendeckendes Netz von Ladeinfrastruktur ist die Förderung und Entwicklung von beidem wichtig.

1. Öffentliche Ladepunkte

Öffentliche Ladepunkte sind der Schlüssel für ein bedarfsgerechtes Netz für E-Mobilität. Es handelt sich praktisch um öffentliche E-Tankstellen, an denen das Fahrzeug abgestellt werden kann zum Laden. Der flächendeckende Ausbau ist vor allem für eine nachhaltige Mobilität auf dem Land bedeutend, da die Strecken hier weiter sind. Gleichzeitig besteht eher die Möglichkeit, eine eigene Wallbox zu installieren als in der Stadt, weil es mehr Eigenheimbesitzende gibt.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2023 um 48 Prozent zu senken. Dafür fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowohl Städte als auch Gemeinden beim Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Die Grundlage dafür schafft der Masterplan Ladeinfrastruktur II.

Staatlich gefördert werden neben der Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Weiterentwicklung der Netzanschlüsse. Einzige Voraussetzung ist, dass diese nicht bereits gefördert wurden und ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Eine weitere Form der Förderung ist die THG-Quote: Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten können am THG-Quotenhandel teilnehmen und über carbonify pro geladener Kilowattstunde attraktive Zusatzerlöse erzielen.

2. Nicht-öffentliche Ladepunkte: Wallbox-Förderung in Kombination mit PV

Unter nicht öffentliche-Ladepunkte fällt jene Infrastruktur, die für den privaten Gebrauch ist. Private Ladepunkte sind eine praktische Option, das eigene E-Auto zu Hause zu laden. Außerdem trägt der private Ausbau von Ladeinfrastruktur in Kombination mit erneuerbaren Energien dazu bei, die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Eine neue Fördermöglichkeit gibt es seit 2023 von der KfW über den "Zuschuss 442" für die private Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher.

Im Jahr 2023 war der Fördertopf jedoch innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht. Für 2024 hat die KfW eine weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Laut Homepage ist eine Beantragung der Fördergelder ab März 2024 wieder möglich.

Für eine Förderung in Höhe von 9.600 € gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Wallbox hat mindestens 11 kW Leistung.
  • Die PV-Anlage hat mindestens 5 kW Höchstleistung.
  • Der Speicher hat mindestens 5 kWh Kapazität.
  • Alle Geräte werden gleichzeitig fabrikneu angeschafft. Eine Einzelförderung ist nicht möglich.
  • Ein Energiemanagementsystem koordiniert alle Komponenten.
  • Die eigene Identität und der Besitz oder die Bestellung eines vollelektronischen Fahrzeugs müssen nachgewiesen werden.
  • Die Antragstellenden müssen das Haus besitzen und bewohnen, für das der Zuschuss erteilt werden soll.

Wer sein E-Auto als Stromspeicher verwendet und Überschüsse entweder ins Netz zurückspeist oder für die eigenen vier Wände benutzt (bidirektionales Laden), qualifiziert sich für die maximale Förderhöhe von 10.200 €. Diese Wallbox-Förderung in Kombination mit Photovoltaik und einem eigenen Stromspeicher beschreibt das Komplettpaket für nachhaltige Mobilität und saubere Energieerzeugung.

Abseits dessen gibt es finanzielle Förderungen für Ladeinfrastruktur auf Landesebene und über Kommunen. Anbei ein kurzer Überblick:

  • Nordrhein-Westfalen gestattet Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von privater Ladeinfrastruktur. In Kombination mit einer neuen PV-Anlage sind es bis zu 1.500 €
  • Baden-Württemberg stellt Privatpersonen und Unternehmen Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder einer Wallbox über die L-Bank (Förderbank des Landes) bereit. Die einzige Voraussetzung ist, dass eine eigene PV-Anlage vorhanden sein muss
  • Die Städte Dachau, Düsseldorf, Frankfurt/Oder, Grünwald, Hannover, München und Kreis Segeberg haben lokale Förderungen für Wallboxen. Weitere Informationen finden sich auf den jeweiligen Homepages.

Wie entwickelt sich Ladeinfrastruktur durch Förderungen weiter?

Eine gezielte Förderung von Ladeinfrastruktur zeigt einerseits, dass die Verkehrswende Relevanz hat und aktiv vorangebracht werden soll. Andererseits nimmt es zu einem gewissen Teil die finanzielle Belastung für den Umstieg auf E-Mobilität und erneuerbare Energien. Förderungen machen Ladeinfrastruktur also interessanter und erschwinglicher.

So ist laut Bundesnetzagentur die Zahl der Ladepunkte im zweiten Halbjahr 2023 merklich gestiegen, auf ungefähr 105.000. Obwohl die absolute Zahl an normalen Ladepunkten schneller wächst, werden prozentual vor allem mehr Schnellladepunkte gebaut. Der deutlich gestiegene Ausbau hängt auch mit finanziellen Anreizen wie der THG-Prämie sowie staatlichen Förderungen zusammen.


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Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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