Von Kuba nach Berlin: Software-Entwickler Carlos und seine Geschichte

28.10.2023 · Über carbonify

Von Alischa Knüttel

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Interview Software-Entwickler - Thumbnail Blog

Ein weiteres Interview kommt von carbonifighter Carlos Rubalcaba. Er zog 2019 von Kuba nach Berlin und arbeitet seit März 2023 remote für carbonify.

Von uns hat er ein paar Fragen über seine Aufgaben und den Team-Spirit gestellt bekommen. Außerdem geht es um Filme und Familie.

Was ist deine Aufgabe bei carbonify?

Ich arbeite bei carbonify als Software-Entwickler. Ich erledige alles, was mit unserer Plattform und den intern genutzten Softwares zu tun hat und übernehme alle möglichen Aufgaben, die auf der technologischen Seite bei carbonify anfallen.

Als Mitglied des Entwickler-Teams bei carbonify agiere ich eher im Hintergrund und sorge mit dem Team dafür, dass alles läuft, sodass unsere Kunden einen reibungslosen Ablauf erleben. Vom Registrieren der THG-Quoten, über die Weiterleitung an das Umweltbundesamt bis hin zur Auszahlung der THG-Prämie sorgen wir dafür, dass es von Seiten der Software keine Probleme gibt.

Zusätzlich verbessern wir unsere Plattform ständig, um es unseren Kunden noch einfacher zu machen.

Wie findest du den Team-Spirit im Entwickler-Team?

Es gibt viele Klischees über Programmierer und Software-Entwickler. In unserem Team kann ich nicht eines entdecken. In erster Linie haben wir eine Menge Spaß bei unserer Arbeit und verstehen uns blendend. Wir sind ein sehr internationales Team, meine Muttersprache ist z. B. spanisch, weshalb wir uns auf Englisch wegen der leichteren Kommunikation geeinigt haben.

Nicht nur kulturell sind wir sehr vielfältig, sondern auch in unseren Arbeitsweisen. Wir sind alle ziemlich erfahren in unserem Gebiet und jeder von uns geht die Aufgaben unterschiedlich an. Das kann zwar problematisch werden, wenn verschiedene Personen an derselben Aufgabe arbeiten, allerdings nicht, wenn man sich darauf einlässt. Meiner Meinung nach funktioniert das bei uns ziemlich gut.

Haustiere, spannende Hobbys … was gibt es noch über dich zu erzählen?

Haustiere wären schön. Ich liebe Hunde sehr, aber aktuell habe ich keinen. Noch nicht zumindest, ich halte die Augen auf. Wenn es um außergewöhnliche Hobbys wie Fallschirmspringen oder nebenberufliches Stuntdouble geht, ist bei mir auch die falsche Adresse.

Aber ich habe eine große Begeisterung für Filme, Serien und insbesondere für Musicals. Fast alles, was ich in meiner Freizeit passiert, hat irgendwie etwas damit zu tun. In Kinos bin ich sehr häufig und habe die Abos von einer Menge Streaming-Diensten.

Was mir nur ein bisschen interessant vorkommt, wird angesehen. Die Begeisterung für Musicals teile ich mit meinem Bruder und meiner Mutter, beide leben in Kuba. Wir hatten dort nicht das beste Internet, dadurch schauten wir viel über DVD oder VHS Kassetten. Manchmal waren es ungefähr 20-mal dieselben drei Musicals, die wir immer wieder ansehen.

Remote oder Office

Da ich in Berlin lebe und es sehr weit bis zu unseren Büros in Frankfurt oder München habe, habe ich quasi keine Wahl. Ich mag das remote Arbeiten aber sehr. Mein Team arbeitet auch überwiegend von zu Hause aus, deshalb läuft die Kommunikation reibungslos.

Ich bin aber trotzdem auf der Suche nach einer Wohnung, die näher gelegen ist, um bei Team-Events, Workshops oder einfach mal so besser anwesend sein zu können.

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Das sagen unsere Geschäftspartner und Kunden über uns.

Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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Vanessa

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