Überblick E-Auto Förderung: Welche Möglichkeiten haben E-Mobilisten?

29.04.2024 · Elektromobilität

Von Melissa Hiltl

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E-Auto Förderungen nach Bundesländern - Thumbnail Blog

Seitdem im Dezember 2023 der Umweltbonus abgeschafft wurde, fragen sich viele Elektroauto-Interessierte, welche Förderungen es aktuell gibt. Förderprogramme der Länder und Kommunen bieten gute Möglichkeiten, weiterhin Zuschüsse zum Kauf von E-Autos, zum Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie der Weiterentwicklung intelligenter Mobilitätskonzepte zu erhalten. Auch auf Bundesebene gibt es alternative E-Auto Förderungen.

Die Bedingungen und Höhe der Förderungen variieren je nach Bundesland. Das kann ziemlich verwirrend sein! Deshalb gibt es hier einen alphabetischen Überblick von E-Auto Förderungen nach allen 16 Bundesländern inklusive Förderungen über die Bundesebene.

E-Auto Förderung in Baden-Württemberg

Mit der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW schafft Baden-Württemberg Förderungen für die Entwicklung und den Ausbau der Elektromobilität. Das Land bietet einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderungen für E-Mobilität.

  1. E-Taxi und dazugehörige Ladeinfrastruktur
  2. E-Bus und dazugehörige Ladeinfrastruktur
  3. Ladeinfrastruktur Charge@BW über die L-Bank: Förderung von bis zu 2500 Euro pro Ladepunkt. Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und die Versorgung erfolgt über regenerativen Strom.
  4. BW-e-Gutschein über die L-Bank: E-Auto Förderung für Unterhalts- und Betriebskosten von bis zu 1000 Euro. Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein. Antragsstellung in 2024 möglich!

E-Auto Förderung in Bayern

Der Fokus der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Elektromobilität liegt auf den Bereichen Forschung, Entwicklung und bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Für umfangreiche Informationen zu den einzelnen E-Auto Förderungen hat Bayern die Kompetenzstelle Elektromobilität eingerichtet:

  1. Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ für Privathaushalte, juristische Personen sowie Landkreise für die Beschaffung und Installation von Ladepunkten. Als Voraussetzung muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien stammen.
  2. Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ für Unternehmen, die in Bayern ansässig und im Güterverkehr tätig sind.
  3. Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ für touristische Betriebe, Flotten, privates Laden von Dienstfahrzeugen und nicht gewerbliche, kommunale Nutzung (z. B. Behörden). Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen und der Strom muss jederzeit aus regenerativen Quellen stammen.
  4. Ladeinfrastruktur an Behördenstandorten
  5. Förderung von Forschung und Entwicklung

E-Auto Förderung in Berlin

Berlin ist als Land der Start-ups und Innovationen interessiert daran, Elektromobilität und lokal emissionsfreie Antriebe gezielt voranzubringen. E-Auto Förderungen gibt es im Bereich Forschung und Entwicklung, unternehmerische Investitionen sowie in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien. Informationen finden sich in der Förderdatenbank.

  1. Das größte Förderprogramm des Landes Berlin ist Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) zur Förderung von Elektroautos, Brennstoffzellen sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, gewerbliche Wirtschaft und gemeinnützig Tätige. Das umfangreiche Förderprogramm umfasst neben einer Beratung über geeignete Fahrzeuge und passende Ladeinfrastruktur sowie die Förderung von elektrischen Fahrzeugen. Mit dem Programm wird auch der Aufbau von Ladeinfrastruktur gefördert.
  2. Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität.
  3. SolarPlus: Zuschuss für energieeffiziente und erneuerbare Energien - auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur
  4. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
  5. Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

E-Auto Förderung in Brandenburg

Das Land Brandenburg bietet aktuell keine eigenen Förderungen an. Es gibt die Möglichkeit, die E-Auto Förderungen des Bundes zu beantragen:

  1. Förderrichtlinie Elektromobilität: Förderung von E-Autos, Ladeinfrastruktur, Wallboxen, Beratung, Installation, E-Nutzfahrzeugen. Die Laufzeit ist bis 30.06.2024. Voraussetzung ist ein Fördermindestbetrag von 25.000 Euro.
  2. KfW Umweltprogramm 240/241 für Unternehmen jeder Größe, Einzelunternehmerinnen und Einzel­unternehmer, freiberuflich Tätige für u.a. E-Autos, Ladeinfrastruktur, E-Nutzfahrzeuge und Wallboxen.
  3. Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268) für Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs bis zu einer Höhe von 50.000.000 Euro.
  4. Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich E-Mobilität
  5. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

E-Auto Förderung in Bremen

Die Förderung nachhaltiger Mobilität in Bremen umfasst nach dem Ende des Umweltbonus vor allem Steuervergünstigungen sowie die Förderung des Ausbaus von E-Ladestationen.

  1. SHARE-North Squared - Growing Shared Mobility Exponentially in Housing Developments and Living as a Service (2023-2026): Mit dieser Maßnahme zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität soll gemeinsam mit den 16 Projektpartnern die strategische Integration von nachhaltiger Mobilität und „Shared Mobility“ in Neubauvorhaben im lokalen sowie im internationalen Kontext gefördert sowie diverse Kommunikationsmaßnahmen für vielfältige Zielgruppen (inkl. Politik, Architekten und Planern sowie Bürgern) entwickelt werden.
  2. SMAPE - Shared Mobility Action Plan Exchange (2023-2027) als Initiative weg von privaten Autos hin zu gemeinschaftlich genutzten nachhaltigen Optionen.

E-Auto Förderung in Hamburg

Über den Förderfinder sind die Förderprogramme des Landes Hamburg übersichtlich gegliedert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Fristen für 2024 abgelaufen. Es gibt die Möglichkeit, zuvor genannte Förderprogramme der Bundesebene in Anspruch zu nehmen.

E-Auto Förderung in Hessen

In Hessen laufen Förderungen für E-Autos einerseits über die Landesinitiative „Strombewegt“ und andererseits über die Innovationsförderung Hessen. Die Landesinitiative bündelt und koordiniert im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) die verschiedenen E-Auto Förderungen der Hessischen Landesregierung.

  1. Förderung von Forschung- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen, Universitäten, Hochschulen- und Wissenschaftseinrichtungen sowie juristischen Personen für innovative Ideen zur Elektromobilität, z. B. über das Förderangebot „LOEWE-Förderlinie 3“.
  2. Nachdem die BAFA-Förderung ausgelaufen ist, bietet Hessen auf Landesebene keine E-Auto-Förderung für Privatpersonen im Jahr 2024 an.

E-Auto Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten die bundesweiten Förderprogramme. Abseits dessen gibt es ein paar länderspezifische E-Auto Förderungen:

  1. Förderung der Einrichtung von privaten Ladestationen mit einem Zuschuss von pauschal 900 Euro pro Ladepunkt bei Gesamtkosten von mindestens 900 Euro. Der Strom muss aus 100 Prozent erneuerbaren Energien stammen und der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
  2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern: Gefördert werden die Beschaffung von E-Fahrzeugen und die damit verbundene Infrastruktur auf Basis erneuerbarer Energien. Grundsätzlich sind die Mehrausgaben im Verhältnis zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb förderfähig. Für wirtschaftlich tätige Organisationen können zudem zusätzlich zur Grundförderung Boni von bis zu 20 % gewährt werden.
  3. Förderprogramm „Erneuerbar mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich E-Mobilität. Zuschüsse liegen im Bereich 50 bis 60 Prozent.

E-Auto Förderung in Niedersachsen

Niedersachsen bietet ein breites Portfolio an E-Auto Förderungen. Eine übersichtliche Darstellung gibt es als Tabelle hier. Nachfolgend die wichtigsten zusammengefasst:

  1. Für Privatpersonen gilt die Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (LIS)
  2. KfW 440 Förderung für Ladestationen für E-Autos: Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen an privaten Wohngebäuden
  3. Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“
  4. Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KSNI) für Kommunen, kommunale Unternehmen und Privatunternehmen

E-Auto Förderung in Nordrhein-Westfalen

Unter dem Programmbereich Emissionsarme Mobilität können seit dem 01.02.2024 E-Auto Förderungen von sowohl Privatpersonen als auch von Unternehmen beantragt werden.

  1. Für Privatpersonen gibt es eine Förderung für private Ladestationen und Wallboxen mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 1000 Euro Bezuschussung.
  2. Für Unternehmen gibt es Förderungen für nicht öffentlich sowie öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit unterschiedlicher Bezuschussung im Bereich von 1000 bis 10.000 Euro.
  3. Förderung für die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur für Privatpersonen und Unternehmen mit 20 Prozent der Ausgaben und max. 50.000 Euro.
  4. Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur mit maximal 10.000 Euro, aber auf jeden Fall 20 Prozent der Ausgaben.
  5. Umsetzungsberatung zur Erstellung professioneller Konzepte für Eigentümer von Garagen- und Stellplatzkomplexen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vermietende und Mietende von Immobilien. Förderung von 50 Prozent und max. 10.000 Euro.

E-Auto Förderung in Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz arbeitet an der Umsetzung der Verkehrswende durch die Förderung von Elektromobilität über Ladeinfrastruktur, Forschungsprojekte sowie E-Fahrzeuge. Als Übersicht für alle E-Auto Förderungen hat die Energieagentur den Fördermittelkompass angelegt.

  1. RLP: Beratungsprogramm Mittelstand für strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragestellungen zur Fuhrparkumstellung auf E-Fahrzeuge
  2. Betriebliches Mobilitätsmanagement: Drei verschiedene Förderanträge mit Schwerpunkt Initialförderung, Breitenförderung oder Innovationsförderung. Laufzeit bis 30. Juni 2025, antragsberechtigt sind Betriebe, Hochschulen und Universitäten
  3. KfW-Umweltprogramm (240, 241) für Investitionen von Unternehmen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, darunter auch die Anschaffung von E-Fahrzeugen und den Aufbau von Ladestationen.
  4. KfW-Investitionskredit für nachhaltige Mobilität (268, 269) für Unternehmen.

E-Auto Förderung im Saarland

Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Elektroautos im Saarland finden sich auf EnergieSaarLorLux sowie in der Förderdatenbank.

  1. Im Saarland gibt es im Jahr 2024 für Privatpersonen weiterhin einen Umweltbonus. Höhe: 3000 Euro. Die Förderung gilt nur für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro Nettolistenpreis. Es ist also eine Förderung für günstige E-Autos
  2. Forschung und Entwicklung im Bereich E-Mobilität für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  3. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
  4. Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

E-Auto Förderung in Sachsen

Sachsen bietet einige Programme zur E-Auto-Förderung, die sich vor allem an öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen und Unternehmen richten. Außerdem gibt es Förderprogramme für nachhaltige Mobilität auf dem Land. Einen guten Überblick bietet die Sachsen Energie zu den Förderungen von Elektromobilität von Privatkunden.

  1. Förderung für Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
  2. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
  3. Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

E-Auto Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt investiert in den Ausbau der E-Mobilität über das Ministerium für Infrastruktur und Digitales. Neben der Förderung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Fahrzeuge wird die Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme unterstützt. Die Förderung von E-Ladesäulen für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Unternehmen und Verbände läuft über die Richtlinie Ladeinfrastruktur.

E-Auto Förderung in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Förderdatenbank für alle Förderprogramme rund um Elektromobilität auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

  1. Energieforschungsprogramm “Innovationen für die Energiewende” zur Förderung von Forschung und Entwicklung innovativer Energietechnologien.
  2. Dienstwagenbesteuerung für E-Autos und Hybridfahrzeuge.
  3. Förderprogramm “Erneuerbar mobil” für Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben im Bereich E-Mobilität, antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Gebietskörperschaften mit einem Maximalbetrag von 15 Mio. Euro.

E-Auto Förderung in Thüringen

Der Freistaat Thüringen hat das Programm E-Mobil Invest - Förderung der Elektromobilität in Thüringen über die Thüringische Aufbaubank. Das Programm richtet sich hauptsächlich an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Gefördert werden laut Homepage:

  1. Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladepunkte) sowie des erforderlichen Netzanschlusses
  2. Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur für über diese Richtlinie geförderte Fahrzeuge bzw. im Rahmen alternativer Mobilitätsangebote (z. B. stationsgebundenes Carsharing oder die Errichtung von Ladepunkten im Zusammenhang mit Mobilitätsstationen)
  3. Errichtung öffentlicher und nicht öffentlicher Betankungsinfrastruktur für erneuerbaren Wasserstoff und vergleichbare alternative Kraftstoffe zum Betrieb emissionsfreier oder emissionsarmer Straßenfahrzeuge (insbesondere Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge)
  4. Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
  5. Umrüstung vorhandener Nutz- und Sonderfahrzeuge für Fuhrparks auf elektrischen Antrieb
  6. Vorbereitende Beratungsleistungen, Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu dreirädrige leichte Elektrofahrzeuge sowie die hierfür benötigte Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen (ausschließlich für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen)

Weitere Förderungen und Vergünstigungen

  1. Steuerliche Vergünstigungen: Elektroautos sind in Deutschland für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge und nicht Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Für E-Autos, die neu zugelassen werden, muss bis zum 31. Dezember 2030 auf 10 Jahre keine KfZ-Steuer gezahlt werden. Das bringt dem E-Auto ein jährliches Ersparnis, was indirekt zu einer E-Auto-Förderung wird.
  2. Zulassung als Dienstwagen: Wer sein E-Auto als Dienstwagen zulässt, muss seit Januar 2019 nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern! Ab einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro hebt es sich auf 0,5 Prozent des Listenpreises.
  3. Jährlicher Erlös aus der THG-Quote: Durch die CO₂-Regulatorik als Klimaschutzinstrument findet eine finanzielle Umverteilung von Mineralölkonzernen hin zu Elektromobilität, erneuerbaren Energien sowie Biokraftstoffen statt. Nachdem die Zertifizierung des E-Autos über das Umweltbundesamt (UBA) erfolgt ist, können sich E-Mobilisten die jährliche Prämie holen. carbonify unterstützt als Anbieter zur Abwicklung der Quote gerne beim Prozess bis zur Auszahlung der THG-Prämie entsprechend unserer drei Preismodelle.



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Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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